Anerkennung

Anerkennung verstehen

Was Anrechnung bedeutet, wer darüber entscheidet und wann du einen Bescheid brauchst.

Anrechnung oder Anerkennung?

Gemeint ist dasselbe: Leistungen aus deinem bisherigen Studium sollen für das Medizinstudium in Deutschland zählen. Auf dieser Website heißt das Anrechnung. Die Unis verwenden für dieselbe Entscheidung des Landesprüfungsamts beide Wörter: Anrechnung und Anerkennung.

Wer entscheidet

Das Landesprüfungsamt ist eine Landesbehörde für die ärztlichen Prüfungen. Es entscheidet auf Antrag, welche Studienleistungen aus dem Ausland oder aus einem anderen Studiengang angerechnet werden, und stellt darüber einen Anrechnungsbescheid aus. Über deine Zulassung entscheidet danach die Uni.

Wann du einen Bescheid brauchst

Die Medizinische Hochschule Hannover verlangt für die Bewerbung einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamts, wenn du im Ausland oder ein verwandtes Fach studiert hast. Wer das Fach bereits in Deutschland studiert hat, braucht dort keinen Antrag beim Landesprüfungsamt. Die Universität Kiel nimmt den Anrechnungsbescheid für Leistungen aus dem Ausland oder aus einem anderen Studiengang mit der Bewerbung an oder als Nachreichung bis zum 01.03.27. Was später kommt, zählt nur nachrangig. Die Regeln unterscheiden sich je Uni, den Stand findest du im Uni-Verzeichnis.

Modellstudiengang

Bei einem vorherigen Modell- oder Reformstudiengang in Deutschland verlangt die Universität Bonn eine Äquivalenzbescheinigung der bisherigen Hochschule. Ein Modellstudiengang ist ein Medizinstudium ohne den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum). Die Äquivalenzbescheinigung bestätigt, dass die dort erbrachten Leistungen denen eines Regelstudiengangs gleichwertig sind. Die Angabe gilt nur für den beschriebenen Studienweg. Prüfe die aktuelle Fassung in der Originalquelle.

Was Campelia daraus macht

Im Wechselpaket klären wir für jede Uni auf deiner Liste, ob sie einen Bescheid verlangt und bis wann. Im Wechselpaket Plus bereiten wir zusätzlich deinen Antrag beim Landesprüfungsamt organisatorisch vor. Eine rechtliche Bewertung gehört nicht dazu.

Quellen

  • Bei einem vorherigen Modell- oder Reformstudiengang in Deutschland verlangt die Universität Bonn eine Äquivalenzbescheinigung der bisherigen Hochschule. · Abruf 05.10.26 · Quelle öffnen
  • Die Medizinische Hochschule Hannover verlangt für die Bewerbung einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamts, wenn du im Ausland oder ein verwandtes Fach studiert hast. Wer das Fach bereits in Deutschland studiert hat, braucht dort keinen Antrag beim Landesprüfungsamt. · Abruf 05.10.26 · Quelle öffnen
  • Die Universität Kiel nimmt den Anrechnungsbescheid für Leistungen aus dem Ausland oder aus einem anderen Studiengang mit der Bewerbung an oder als Nachreichung bis zum 01.03.27. Was später kommt, zählt nur nachrangig. · Abruf 05.10.26 · Quelle öffnen

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